Für Neubauten muss seit 2002 ein Energieausweis erstellt werden, dieser hat zudem Bestandteil der Unterlagen für den Bauantrag zu sein. Das gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Gewerbebauten. Auch im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung – etwa auf KfW-Effizienzhaus-Standard – wird ein Energieausweis erforderlich.
Vermieter können die Energieausweis Kosten nicht auf die Mieter umlegen, wer eine Eigentumswohnung besitzt, zahlt anteilig innerhalb der Eigentümergemeinschaft für den Energieausweis. Er hat zudem gegenüber der Gemeinschaft Anspruch auf Herausgabe des Energieausweises.
Wird ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder vermietet, müssen die Interessenten unaufgefordert über die energetischen Kennzahlen des Gebäudes informiert werden. Dies setzt voraus, dass ein Energieausweis vor dem Immobilienverkauf ausgestellt wurde. Bis dahin benötigen Eigentümer keinen Energieausweis. Langjährige Mieter haben keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter einen Energiepass ausstellen lässt.